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Par ce dispositif a également d'autres instructions :
Facilité d'utilisation
. Nicht zerlegen, nicht uber 60 °C erhitzen oder verbrennen. . Gebrauchte Batterien sind sofort und vorschriftsma.ig zu entsorgen. . Von Kindern fernhalten. . Schlie.en Sie die Metallkontakte der Batterien nicht kurz, und bringen Sie diese nicht mit Flussigkeit (z. B. Wasser, Kaffee oder Saft) in Beruhrung. . Batterien mussen nach Ablauf der Lebensdauer vorschriftsma.ig entsorgt werden. . In einigen Gebieten ist die Entsorgung von Batterien mit dem Haushalts- oder Gewerbemull untersagt. Nutzen Sie das vorgesehene kommunale Abfallsammelsystem. . Frankreich: Im Innenbereich durfen alle Kanale ohne Einschrankung benutzt werden. Im Au.enbereich sind nur die Kanale 1 bis 6 zulassig. Dies bedeutet, dass die Wireless LAN-Funktion im Peer-to-Peer-Modus nur dann im Au.enbereich verwendet werden darf, wenn der Peer die Kommunikation uber einen zugelassenen Kanal (von 1 bis 6) abwickelt. Im Infrastrukturmodus muss sichergestellt sein, dass der Access Point auf einen Kanal von 1 bis 6 konfiguriert ist, bevor die Verbindung eingerichtet wird. . Italien: Die Verwendung von RLAN-Netzwerken ist wie folgt geregelt: - Fur die private Nutzung gilt der Gesetzeserlass 1.8.2003, Nr. 259 („Regelung der elektronischen Kommunikation“). Insbesondere in Artikel 104 wird angegeben, wann die Einholung einer allgemeinen Genehmigung erforderlich ist, und in Artikel 105 wird beschrieben, wann die freie Nutzung zulassig ist. - Fur den offentlichen RLAN-Zugang zu Telekommunikationsnetzen und -diensten gilt der Ministerialerlass 28.5.2003 in der aktuellen Fassung sowie Artikel 25 (allgemeine Genehmigung fur elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste) des Gesetzeserlasses zur Regelung der elektronischen Kommunikation. . Norwegen: Die Verwendung dieses Gerats ist in einem Umkreis von 20 km vom Zentrum der Stadt Ny-Alesund in Svalbard untersagt. . Italien: Die Verwendung von RLAN-Netzwerken ist wie folgt geregelt: - Fur die private Nutzung gilt der Gesetzeserlass 1.8.2003, Nr. 259 („Regelung der elektronischen Kommunikation“). Insbesondere in Artikel 104 wird angegeben, wann die Einholung einer allgemeinen Genehmigung erforderlich ist, und in Artikel 105 wird beschrieben, wann die freie Nutzung zulassig ist. - Fur den offentlichen RLAN-Zugang zu Telekommunikationsnetzen und -diensten gilt der Ministerialerlass 28.5.2003 in der aktuellen Fassung sowie Artikel 25 (allgemeine Genehmigung fur elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste) des Gesetzeserlasses zur Regelung der elektronischen Kommunikation. - Fur die private Nutzung gilt der Ministerialerlass 12.07.2007. . Bereiche, in denen die Nutzung gesetzlich verboten ist. Beachten Sie alle Vorschriften und Bestimmungen sowie Zeichen und Hinweise. . Verwenden Sie die Wireless WAN-Funktion nicht in Bereichen mit potentiell explosionsgefahrlicher Atmosphare. Verwenden Sie die Wireless WAN-Funktion nicht an Tankstellen oder Servicestationen, in der Nahe von Kr...
Ce manuel est également adapté pour les modèles :Ordinateurs portables - SVE1111M1EB (270.79 kb)
Ordinateurs portables - SVE1111M1EP (270.79 kb)
Ordinateurs portables - SVE1111M1EW (270.79 kb)
Ordinateurs portables - SVE1111M1RB (270.79 kb)