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Instructions Lenovo, Modèle ThinkPad X41 Tablet

Fabricant : Lenovo
Taille : 2.32 mb
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Langue d'enseignement: esde
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die Handelsniederlassung des Kunden befindet; 4) in Frankreich, Algerien,









Benin, Burkina Faso, Kamerun, Kap Verde, der Zentralafrikanischen Repub-








lik, im Tschad, auf den Komoren, im Kongo, Dschibuti, der Demokrati-










schen Republik Kongo, Äquatorialguinea, Französisch-Guayana, Franzö-





sisch-Polynesien, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste,






Libanon, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Marokko,







Neukaledonien, Niger, Réunion, Senegal, Seychellen, Togo, Tunesien, auf








Vanuatu und Wallis und Futuna unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten,








die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verlet-










zung oder Ausführung ergeben, einschließlich der abgekürzten Verfahren, aus-








schließlich der Rechtsprechung des Handelsgerichts (Commercial Court) in








Paris; 5) in Russland unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus










dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Auslegung, Verlet-








zung, Beendigung und Unwirksamkeit ergeben, dem Schiedsspruchgericht







(Arbitration Court) in Moskau; 6) in Südafrika, Namibia, Lesotho und Swasi-










land stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die









sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit des hohen Gerichts











(High Court) in Johannesburg fallen; 7) in der Türkei unterliegen sämtliche











Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in










Zusammenhang stehen, den Zentralgerichten (Sultanahmet) und den Execu-







tion Directorates in Istanbul, Türkei; 8) in den folgenden genannten Ländern











werden sämtliche Rechtsansprüche aus dieser Gewährleistung vor dem








zuständigen Gericht in a) Athen für Griechenland, b) Tel Aviv-Jaffa für Israel,












c) Mailand für Italien, d) Lissabon für Portugal und e) Madrid für Spanien













verhandelt; und 9) in Großbritannien stimmen beide Parteien überein, dass










sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die










Zuständigkeit der englischen Gerichte fallen.





Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-








fügt:
In Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzego-





wina, Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der frü-








heren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien,







Russland, der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, in der








Ukraine, Usbekistan und der Bundesrepublik Jugoslawien unterliegen sämt-







liche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusam-









menhang mit deren Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der









Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der







Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) durch die drei









Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien ernannt wur-








den. Das Schiedsspruchverfahren findet in Wien, Österreich, statt, und die










offizielle Sprache der Verfahren ist Englisch. Die Entscheidung der Schieds-









richter ist endgültig und bindend für beide Parteien. Gemäß Paragraph 598 (2)












des österreichischen Zivilprozesscodes verzichten die Parteien daher aus-







drücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 des Codes.












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